Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Reisebedingungen (AGB) für Pauschalreisen – Stand 2025
Diese Allgemeinen Reisebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der Frobeen Touristik GmbH als Reiseveranstalter. Sie ergänzen die §§ 651a–y BGB sowie Art. 250/252 EGBGB.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrags
1.1 Allgemeine Buchungsgrundlagen
Die Reiseausschreibung und alle ergänzenden Informationen des Veranstalters bilden die Grundlage des Angebots. Weicht die Reisebestätigung von der Buchung ab, stellt dies ein neues Angebot dar, an das der Veranstalter 10 Tage gebunden ist.
Vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB werden Vertragsbestandteil, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Anmelder haftet für Mitreisende, sofern er dies ausdrücklich erklärt hat.
1.2 Buchung per Telefon, E‑Mail oder schriftlich
Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende den Abschluss des Vertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zustande.
1.3 Elektronische Buchung
Der Reisende wird über den Buchungsablauf, Korrekturmöglichkeiten, Vertragssprachen und Speicherung des Vertragstextes informiert. Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Reisende ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Reisebestätigung zustande.
1.4 Kein Widerrufsrecht
Für Pauschalreiseverträge besteht kein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Ein Widerrufsrecht besteht nur bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, sofern die Verhandlungen nicht auf vorherige Bestellung des Verbrauchers erfolgten.
2. Zahlung
2.1 Sicherungsschein & Fälligkeiten
Zahlungen dürfen nur bei bestehender Kundengeldabsicherung und Übergabe des Sicherungsscheins verlangt werden. Anzahlung: 20 % des Reisepreises. Restzahlung: 14 Tage vor Reisebeginn.
2.2 Zahlungsverzug
Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 verlangen.
3. Leistungsänderungen
3.1 Zulässige Änderungen
Nicht erhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen sind zulässig, sofern sie notwendig sind und nicht treuwidrig herbeigeführt wurden.
3.2 Informationspflicht
Der Veranstalter informiert den Reisenden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger.
3.3 Rechte des Reisenden
Bei erheblichen Änderungen kann der Reisende: die Änderung annehmen, kostenlos zurücktreten, oder eine Ersatzreise verlangen. Reagiert der Reisende nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Änderung als angenommen.
4. Preisänderungen
4.1 Erhöhungen bis 8 %
Preiserhöhungen sind möglich bei: gestiegenen Transportkosten, erhöhten Steuern/Abgaben, Wechselkursänderungen. Mitteilung spätestens 20 Tage vor Reisebeginn.
4.2 Erhöhungen über 8 %
Nur mit Zustimmung des Reisenden möglich.
4.3 Preissenkungen
Sinken die o. g. Kosten, hat der Reisende Anspruch auf Preissenkung.
5. RĂĽcktritt des Reisenden / Umbuchung
5.1 RĂĽcktritt
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurĂĽcktreten.
5.2 Entschädigung
Der Veranstalter kann eine angemessene Entschädigung verlangen, außer bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Reiseziel.
5.3 Stornostaffeln
Flugreisen (Charter/Linienflug): bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 %, 29–22 Tage 80 %, 21–15 Tage 85 %, 14–8 Tage 87 %, 7–1 Tage 90 %, am Abreisetag 95 %. Reisen mit Schiffsanteil (z. B. Galapagos, San Blas): bis 60 Tage 50 %, 59–40 Tage 85 %, 39–30 Tage 90 %, ab 29 Tage 95 %.
5.4 Nachweis geringerer Kosten
Der Reisende kann nachweisen, dass geringere Kosten entstanden sind.
5.5 Individuelle Entschädigung
Der Veranstalter kann statt Pauschalen eine konkret berechnete Entschädigung verlangen.
5.6 RĂĽckerstattung
RĂĽckzahlungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen.
5.7 Ersatzreisender
Ein Dritter kann bis 7 Tage vor Reisebeginn in den Vertrag eintreten.
5.8 Umbuchungen
Umbuchungen sind nur bis 32 Tage vor Reisebeginn möglich; danach nur durch Rücktritt + Neubuchung. Umbuchungsentgelte: bis 90 Tage 100 €, bis 45 Tage 200 €, bis 32 Tage 300 €.
6. KĂĽndigung aus verhaltensbedingten GrĂĽnden
Der Veranstalter kann ohne Frist kündigen, wenn der Reisende nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält.
7. Mitwirkungspflichten
7.1 Mängelanzeige
Mängel sind unverzüglich dem Vertreter vor Ort oder dem Veranstalter zu melden.
7.2 Fristsetzung
Vor KĂĽndigung wegen Reisemangels ist eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
7.3 Gepäckschäden
Schäden/Verlust sind unverzüglich per P.I.R. bei der Airline zu melden (7 bzw. 21 Tage).
7.4 Reiseunterlagen
Fehlende Unterlagen sind sofort zu melden.
8. Haftung
8.1 Haftungsbeschränkung
Für nicht-körperliche Schäden ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern kein Verschulden vorliegt.
8.2 Fremdleistungen
FĂĽr klar als Fremdleistungen gekennzeichnete Leistungen haftet der Veranstalter nicht.
8.3 Anspruchstellung
Ansprüche nach § 651i Abs. 3 BGB sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
8.4 Streitbeilegung
Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren teil. Hinweis auf die EU‑OS‑Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
9. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Veranstalter informiert über die ausführende Fluggesellschaft gemäß EU‑VO 2111/2005.